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Wenn ein Zitat, Sprichwort oder Ähnliches abgeändert wurde, darf man es dann veröffentlichen?

Wenn ein Zitat, Sprichwort oder Ähnliches abgeändert wurde, darf man es dann veröffentlichen (in meinem Fall auf ein Fotokarte drucken)? Es geht um einen Spruch von einer Person, die noch lebt. Nun möchte eine Freundin genau diesen Spruch für ihren Laden auf einer Karte haben und hat aus dem "ich" in dem Satz ein "wir" gemacht, ihn also abgeändert. Darf ich ihn nun, ohne Angabe der Person die ihn geschrieben hat, verwenden?

Sie dürfen einen urheberrechtlich geschützten Text nicht ohne Einräumung eines Nutzungsrechtes durch den Berechtigten (die Autorin oder den Verlag) drucken. Werke (zum Beispiel Gedichte) genießen nach § 64 Urheberrechtsgesetz bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin Urheberschutz. Nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod der Urheberin dürfen Gedichte ohne Einholung eines Nutzungsrechts (aber mit Angabe des Namens der Autorin) auf Postkarten gedruckt werden. Um den Aufwand und etwaige Kosten für die Einräumung eines Nutzungsrechts zu sparen, kam Ihre Freundin nun auf die Idee, einen Spruch, den sie nutzen möchte, einfach ein bisschen abzuändern.

Das Urheberrecht schützt ein Werk, eine geistige Schöpfung. Wenn Sie ein Gedicht einer anderen Person ändern, ändern Sie damit die Aussage des Gedichtes (auch wenn Sie nur aus einem "ich" ein "wir" machen). Das ist nach dem Urhebergesetz nicht zulässig. Es gibt grundsätzlich ein Änderungsverbot (siehe §§ 39, 62 Urhebergesetz). Nur durch dieses Verbot kann die geistige Schöpfung gewahrt werden.

Ich bin erstaunt und auch etwas erschüttert über die Idee Ihrer Freundin. Ich hätte mir von jemandem, die Fotokarten mit urheberrechtlich geschützten Texten verkauft, ein ausgeprägteres Rechtsgefühl für das Urheberrecht gewünscht. Immerhin verdient Ihre Freundin Geld mit der geistigen Leistung anderer.

Wenn Sie ein Zitat, ein Gedicht oder einen Spruch auf Fotokarten veröffentlichen möchte, scheuen Sie doch bitte nicht den Aufwand, sich an die Autorin oder an den Verlag zu wenden. Schildern Sie Ihr Vorhaben (Druck auf Fotokarte, Höhe der Auflage, wichtig ist auch die Zusendung des Fotos, damit die Nutzungsberechtigte eine Entscheidung darüber treffen kann, ob sie ihren Text überhaupt im Zusammenhang mit dem Foto, das die Interpretation des Textes prägen kann, veröffentlicht sehen möchte), und fragen Sie nach den Kosten für ein einfaches Nutzungsrecht.

Die Kosten sind Verhandlungssache. Vielleicht liegen diese Kosten gar nicht so hoch, wie Sie dachten. Nach meiner Erfahrung verlangen die großen Verlage eher höhere Lizenzgebühren für Nutzungsrechte, während sich eine Autorin, die einen urheberrechtlich geschützten Text noch nicht in einem Buch veröffentlicht hat, sich vielleicht einfach nur freut, dass Sie den Text auf einer Fotokarte verbreiten möchten.

beantwortet von: Martina Weber (11-5)

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