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Darf ich überhaupt ein Bild, das ich käuflich erworben habe, als Cover verwenden? Kann ich dabei rechtliche Probleme bekommen?

Ich möchte auf Bookrix etwas veröffentlichen. Dazu braucht man ja ein Cover. Dieses würde ich mir von einem ausländischen Künstler anfertigen lassen [...]. Ich bezahle für dieses Bild, allerdings möchte ich alle weiteren Erträge gern selbst bekommen und keinen Hickhack haben.

Darf ich überhaupt ein Bild, das ich käuflich erworben habe, als Cover verwenden? Kann ich dabei rechtliche Probleme bekommen? Gelten dann die Bestimmungen in meinem oder seinem Land?

Ich würde meinen, der Künstler könnte mir eine schriftliche Einverständniserklärung geben, aber Dinge sind ja meist nicht so einfach.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die richtige Ansprechpartnerin für meine Frage sind [...]. Falls nicht, hätten Sie eine Idee, wen ich diesbezüglich fragen könnte?

Eine spannende Frage – und wie Sie vermutet haben, kann ich Ihnen da keine Auskunft geben; schon gar nicht eine rechtsverbindliche.

Der richtige Ansprechpartner wäre ein Anwalt für Urheberrecht, der auch einen Vertrag aufsetzen kann – aber der möchte natürlich auch bezahlt werden. Ansonsten gibt es ja auch viele Leute, die auch schon auf Bookrix Bücher veröffentlicht haben, bzw. Künstler, die sich auf Cover spezialisiert haben – vielleicht können Sie dort noch Informationen zu üblichen Vereinbarungen bekommen.

Das Urheberrecht verbleibt immer beim Künstler. Was Sie mit ihm vereinbaren können, sind die genauen Nutzungsrechte. Da sollte dann eben die Verwendung „Cover“, die Veröffentlichung auf Bookrix und alles, was folgen könnte, drinstehen (z. B. on- und offline [wenn Sie Werbepostkarten drucken möchten – welche Auflage?] usw.).

Je umfangreicher die Nutzungsrechte sind, die ein Künstler einräumt, desto teurer werden sie. Einen Unterschied macht auch, ob Sie die alleinigen Nutzungsrechte bekommen oder ob der Künstler das Bild noch an andere Leute verkaufen darf.

Soweit das, was ich selbst aus Vorträgen / Informationen von Anwälten mitbekommen habe – wie gesagt, keine rechtsverbindliche Auskunft, nur Hinweise.

beantwortet von: Maike Frie (19-05)

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