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Wann brauche ich eine Abdruckerlaubnis für Texte, die ich in meinem Buch verwende?

Ich arbeite gerade an einem Sachbuch. Hierzu hätte ich nun – da ich als Sachbuchautor bislang völlig unerfahren bin – noch einige grundsätzliche Fragen:

1. Benötige ich für Auszüge aus Büchern, Zeitungen und Zeitschriften von ca. 1-3 Seiten Umfang die Abdruckerlaubnis des jeweiligen Verlags? Oder genügt hier einfach die Nennung der Quelle?

2. Wie sieht es aus, wenn ich im Anhang meines Buches die im Text besprochenen und analysierten Artikel abdrucken will, um dem Leser das Verständnis zu erleichtern?

3. Wie und wo erhalte ich eine Abdruckerlaubnis?

Da sprichst du ein besonders schwieriges, weil auch juristisch recht schwammiges Thema an. Während in wissenschaftlichen Arbeiten Großzitate erlaubt sind, gilt das für andere Texte - also auch Sachbücher - keineswegs. Wie viel man allerdings ohne Abdruckerlaubnis zitieren darf, ist nicht in Seiten oder Zeilen festgelegt. Der Umfang muss "durch den Zweck geboten" erscheinen.

Bisher hatte ich damit noch nicht als Autorin, aber als Lektorin zu tun. Es ging um Texte von etwa einer halben Buchseite, deren Analyse jeweils mindestens genauso lang war. Der Hausjurist des Verlages, in dem das Buch erschienen ist, hat das als "noch im Rahmen" bezeichnet. Ein längerer Text oder auch eine weniger ausführliche Analyse, da wäre es schon kritisch geworden ...

Für deinen Fall bedeutet das: Die besprochenen Artikel im Anhang abzudrucken, dafür wird es nicht ohne Abdruckgenehmigung gehen. Und für die Auszüge von 1 bis 3 Seiten Umfang gilt wohl dasselbe.

Das heißt für dich, dass du dringend mit dem Verlag sprechen solltest, in dem dein Buch erscheint! Dort wird man genau prüfen, wofür eine Abdruckerlaubnis eingeholt werden muss, und auch, ob das überhaupt möglich ist. Denn eine Abdruckerlaubnis ist meistens mit Kosten verbunden, die recht happig werden können (bis zu einigen hundert Euro pro Auflage)! Damit du nicht Teile deines Buches "ganz umsonst" schreibst, weil du vielleicht auf Texte Bezug nimmst, für die (zum Beispiel aus Kostengründen) keine Abdruckerlaubnis eingeholt werden kann - deshalb solltest du so schnell wie möglich mit deinem Verlag darüber sprechen.

Die Abdruckerlaubnis wird beim Verlag eingeholt, in dem der Text erschienen ist. Sollte es keinen (aktuellen) Verlag geben, wendet man sich an den Urheber, die Urheberin (oder an die Erben). Da das aber, wie gesagt, fast immer mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, sollte das ebenfalls dein Verlag machen, der die Kosten ja auch tragen muss und darüber meist besser verhandeln kann.

Für den Fall, dass du noch keinen Verlag für dein Buch hast, empfehle ich dir dringend, dir einen zu suchen, bevor du das Buch schreibst! Neben konzeptionellen sollte man auch solche Fragen wie die nach längeren Textzitaten möglichst schon im Vorfeld - also bevor das Buch geschrieben ist - absprechen.

beantwortet von:Gabi Neumayer (1-02)

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