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Das Wissen zu ein paar Kapiteln meines Ratgebers habe ich mir aus Sachbüchern angeeignet. Wenn ich dieses Wissen jetzt beschreibe, begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung?

Ich arbeite gerade an meinem ersten eigenen Ratgeber. [...] Das Wissen zu ein paar Kapiteln habe ich mir aus mehreren Sachbüchern angeeignet. Konkret handelt es sich um Bücher aus dem Bereich der Psychologie, zu gewissen Denkfehlern, die uns davon abhalten, zu handeln. Wenn ich dieses Wissen jetzt beschreibe, begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung? Immerhin wurden die durchgeführten Experimente und Ergebnisse davon ja bereits in anderen Büchern beschrieben. Laut "merger doctrine" ist es jedoch erlaubt, wissenschaftliche Ergebnisse selber zu verwenden.

Bei einem Kapitel bin ich mir im Speziellen unsicher. Der Autor beschreibt [...] Ist es mir jetzt erlaubt, natürlich mit anderer Wortwahl, Beispielen und Nennung des Autors als "Erfinder" dieser Vorgehensweise, das in meinen Ratgeber aufzunehmen? [...]

Das Urheberrecht schützt nur konkrete Werke, also z. B. ausformulierte Texte. Die dahinter stehenden Ideen, Gedanken oder Meinungen sind frei. Daher darf man auch auf die gleichen Studien verweisen und zu vergleichbaren Schlüssen kommen.

Man sollte sich allerdings nicht nur auf die Arbeiten eines Autors beschränken. Dann könnte das eventuell als Nacherzählung durchgehen, und dafür wäre wieder eine Genehmigung fällig. Der eigene Text sollte auch im Wesentlichen eigene Leistungen enthalten.

beantwortet von: Bjørn Jagnow (16-08)

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