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Was bringt es, sich bei der VG Wort anzumelden?

Was bringt es, sich bei VG Wort anzumelden? Ich habe zwar schon auf die HP geschaut, aber so ganz richtig sehe ich da nicht durch, was man dafür tun muss, um am Ende einen Nutzen zu ziehen. Bisher habe ich nur herausgelesen, dass man dort sämtliche Veröffentlichungen in Anthologien, in Zeitschriften oder als Buch melden sollte - und dann tut sich von selbst etwas? Was ist mit Veröffentlichungen bei BoD, hinter denen aber ein Verlag steht, oder z. B. die Lyrikecke im Internet veröffentlicht eine Lyrik-Anthologie, in der ich vertreten bin etc. ...?

Wer sich bei der VG Wort anmeldet, bekommt die Chance, Honorare zu erhalten, an die man sonst gar nicht herankommen kann. Um zu erklären, wie das funktioniert, muss ich allerdings etwas ausholen.

Die Verwertungsgesellschaft Wort kassiert an verschiedenen Stellen Honorar für die Nutzung so genannter Nebenrechte: überall dort, wo die Erlöse so klein sind, dass sich der Aufwand des Kassierens für einen einzelnen Autor oder Verlag nicht lohnen würde. Konkret erhält die VG Wort beispielsweise Tantiemen von öffentlichen Bibliotheken, Zahlungen für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke durch Kopiergeräte und Scanner, außerdem Honorare aus den Lesezirkeln, die Zeitschriften nacheinander an mehrere Empfänger vermieten. Diese Gelder fließen in einen großen Topf, von dem die VG Wort zunächst ihre Verwaltungskosten abzieht. Der Rest wird an die Wahrnehmungsberechtigten, z. B. Autoren verteilt. Dabei kommen diverse Verteilungsschlüssel und Berechnungssysteme ins Spiel, die den ein oder anderen Mathematiker beschäftigt halten. Vereinfacht gesagt, gibt es zwei verschiedene Arten von Einnahmen, die in diesen Topf fließen, und ein komplexes Punktesystem für die Verteilung.

Zu den Einnahmen gehören Gerätepauschalen, z. B. wird für jedes verkaufte Kopiergerät, für jeden Scanner eine festgelegte Summe vom Hersteller oder Importeur an die VG Wort gezahlt. Auf der anderen Seite werden z. B. die Tantiemen der Bibliotheken nach ihrem Titelbestand und der Ausleihhäufigkeit berechnet, so dass hier individuelle Summen für jedes Institut entstehen. Bei der Verteilung der Gelder werden die Pauschalen nun gleichmäßig unter allen Wahrnehmungsberechtigten und die individualisierten Einnahmen spezifisch auf einzelne Empfänger verteilt. Das bedeutet, dass vom Kopiergeld jeder etwas bekommt, von den Bibliothekstantiemen aber nur diejenigen, die auch in einer Bücherei zu finden sind. (Ausnahme: Da nicht alle Kleinstbibliotheken erfasst werden, wird hier wieder eine Pauschale angesetzt und verteilt.)

Dass die VG Wort zuerst ihre Kosten deckt und dann den Rest verteilt, erklärt auch, warum die Teilnahme scheinbar kostenlos ist und trotzdem Geld bringen kann.

Wer aber kann sich bei der VG Wort anmelden und hat auch Chancen auf eine Auszahlung? Zunächst einmal kann nur derjenige wahrnehmungsberechtigt werden, der auch ein Werk mit Ansprüchen auf Auszahlung nachweisen kann. Bei Buchveröffentlichungen mit ISBN besteht dieser Anspruch grundsätzlich. Zeitschriftenbeiträge werden nach wissenschaftlicher bzw. Fachpresse und nach Publikumspresse unterschieden. Während im Bereich der Fachpresse jeder Text Anspruch hat, bekommen in der Publikumspresse nur diejenigen eine Ausschüttung, die bei Zeitschriften im Lesezirkel veröffentlicht haben. Die jeweils aktuelle Lesezirkel-Liste veröffentlicht die VG Wort auf ihrer Website http://www.vgwort.de/. Außerdem gibt es weitere Veröffentlichungsarten, die von der VG Wort bedacht werden, die ebenfalls dort nachgeschlagen werden können.

Einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen Belletristik und Wissenschaft sollten Sie bei der VG Wort beachten: Veröffentlichungen in der Fachpresse müssen Sie melden (es gelten allerdings bestimmte Mindestlängen), belletristische Bücher werden automatisch erfasst.

Somit sollte sich jeder Autor mit entsprechenden Veröffentlichungen bei der VG Wort melden - man kann nur gewinnen! Den entsprechenden Antrag bekommen Sie auf Anforderung zugeschickt. (Sofern Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, melden Sie dies der VG Wort. Nur dann erhalten Sie auch die entsprechenden 7% Mehrwertsteuer auf Ihre Tantiemen ausgezahlt.)

beantwortet von:Bjørn Jagnow (4-06)

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