Unsere Expert*innen

Verlagswesen

(derzeit unbesetzt)

Anmerkung: Die Antworten hier stammen von Bjørn Jagnow, der bis 2015 als Experte eure Fragen beantwortet hat. Wir haben das entsprechend kenntlich gemacht.

Gilt ein Text als "bereits veröffentlicht", wenn er im Internet steht?

Gilt ein Text in diesem Sinne als "bereits veröffentlicht", wenn er im Internet (also z. B. auf der Homepage des Vereins) steht? Wenn ja, spielt es dann eine Rolle, ob er aktuell noch im Internet zu finden ist?

Zählt ein überarbeiteter Text als neu?

Wie ist das eigentlich, wenn ein Text auf einer Homepage war, dann herausgenommen und noch mal überarbeitet wurde, so dass gewissermaßen eine neue Version entstanden ist? Dann müsste das doch als neuer Text zählen, so dass man sich theoretisch damit an einem Wettbewerb beteiligen könnte, ohne mit der Jury Schwierigkeiten zu bekommen, oder sehe ich das falsch?

Bekomme ich den Rest meines Vorschusses, auch wenn der Verlag Insolvenz anmeldet?

Ich habe vor einigen Monaten einen Verlagsvertrag für ein Buch unterschrieben. Die Hälfte des Garantiehonorars habe ich bei Vertragsabschluss bekommen - die andere Hälfte ist bei Erscheinen fällig. Da der Verlag jetzt in einem Insolvenz-Verfahren steckt, wird das Buch wahrscheinlich nicht erscheinen. Nun meine Frage: Was wird mit dem Rest meines Vorschusses bei Nichterscheinen? Bekomme ich den trotzdem, weil der Verlag ja die Rechte an dem Ms. erworben hat? Zurückzahlen muss ich den ersten Teil hoffentlich in keinem Fall, oder?

Ist es grundsätzlich erlaubt, ein Buch über einen Film zu schreiben?

Ich habe vor, ein Buch über einen Film zu schreiben, ist das grundsätzlich erlaubt? Das Buch soll den Film analysieren, Story und Mythologie erklären. Ich habe vor, Bilder von der DVD zu erstellen und diese dann im Buch zu verwenden. Wie sieht es mit den Bildrechten aus - ich habe diese ja selber erstellt!?

Kann ich Bilder mit Hinweis auf die Quelle in meinem Buch verwenden?

Ich arbeite an einem Sachbuch, zu dem ich schöne, passende Bilder in einem Museumskatalog ohne Copyright fand. Muss ich das Museum fragen, oder kann ich die Bilder mit Hinweis auf die Quelle verwenden?

Macht es Sinn, einen Verlag zu gründen?

Macht es Sinn, in der heutigen Zeit einen Buchverlag zu gründen?

Erfolgsfaktoren bei der Verlagsgründung

Welches sind die kritischen Erfolgsfaktoren bei der Gründung eines neuen Verlages?

Was bringt es, sich bei der VG Wort anzumelden?

Was bringt es, sich bei VG Wort anzumelden? Ich habe zwar schon auf die HP geschaut, aber so ganz richtig sehe ich da nicht durch, was man dafür tun muss, um am Ende einen Nutzen zu ziehen. Bisher habe ich nur herausgelesen, dass man dort sämtliche Veröffentlichungen in Anthologien, in Zeitschriften oder als Buch melden sollte - und dann tut sich von selbst etwas? Was ist mit Veröffentlichungen bei BoD, hinter denen aber ein Verlag steht, oder z. B. die Lyrikecke im Internet veröffentlicht eine Lyrik-Anthologie, in der ich vertreten bin etc. ...?

Ich habe den Verdacht, dass es sich bei [...] um einen Druckkostenzuschussverlag handelt.

Ich fand im "Spiegel" eine Anzeige des [...]-Verlags, dass man neue Autoren suche. Da ich den Verlag aber nicht im Handbuch für AutorInnen finde und mir manches seltsam erscheint ("Prüfung der Manuskripte innerhalb von zwei Wochen"), habe ich den vagen Verdacht, dass das ein Druckkostenzuschussverlag sein könnte. Haben Sie da Informationen? Oder ist das tatsächlich ein seriöser Verlag, wie es die Internetseiten verkünden?

Wie komme ich einem Verlag, der seine Verpflichtungennicht erfüllt, rechtlich bei?

1998 habe ich bei einem Verlag ein Buch veröffentlicht. Dieses Projekt habe ich, wie die anderen Autoren des Verlags, mitfinanziert mit einer beträchtlichen Summe. Abgesehen von der schlechten Vermarktung seitens des Verlags hat sich der Verlag zu einer Auflage von 1 600 Stück verpflichtet. Durch den Verkauf des Verlags an einen anderen Inhaber ist nun ans Tageslicht gekommen, dass bei den meisten dort veröffentlichten Büchern nicht mal die Hälfte der vereinbarten Auflage wirklich gedruckt wurde. Bei mir waren es gar nur ca. 200 Exemplare. An einem Nachdruck hat der Verlag kein Interesse.

Für uns als eher unerfahrene Autoren ist es sehr schwer, die ersten Schritte in diesem Fall zu gehen. Können Sie uns eventuell einige Tipps geben, wie sich die Rechtslage hier verhält?

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