[...] Ich suche vor allem Informationen rund um die so genannte Asservatenkammer. Eigentlich interessiert mich alles, das Wichtigste jedoch: Gibt es eine spezielle Ausbildung / Weiterbildung für diese Tätigkeit? Und wie wird sie genau bezeichnet bzw. welcher Dienstgrad herrscht vor? Welche Vorschriften gibt es bezüglich der Archivierung?
1. Was sind Asservate?
Unter Asservaten verstehen wir Verwahrstücke. Sie werden von der
Polizei häufig aufgrund einer Sicherstellung oder Beschlagnahme aus
strafprozessrechtlichen Gründen verwahrt (§§ 94, 108, 111b,
127a, 132 StPO, 46 OWiG).
Beispiel: Ein Einbrecher wird nach seinem Beutezug festgenommen. Die Polizei findet in seiner Kleidung Schmuckstücke und Schraubendreher. Der Täter behauptet, dass die Gegenstände sein Eigentum seien, und widerspricht der Sicherstellung durch die Polizei. In diesem Fall werden die Beamten die Schmuckstücke und Schraubendreher zur Beweissicherung beschlagnahmen. Mit dieser Maßnahme gelangen die Gegenstände in so genannte amtliche Verwahrung und werden damit zu Asservaten.
Auch darf die Polizei aus gefahrenabwehrenden Gründen eine Sicherstellung von bestimmten Sachen aussprechen (§ 43 PolG NW).
Beispiel: Bei einer Demonstration gegen die Politik des amerikanischen Präsidenten George W. Bush beobachtet die Polizei eine Gruppe Jugendlicher, die vor der amerikanischen Botschaft mit einer Spitzhacke Steine aus dem Straßenpflaster löst. Die Beamten entschließen sich zu einer Sicherstellung der Spitzhacke, womit diese als Asservat zu behandeln ist.
2. Wo werden Asservate verwahrt?
Sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände werden in der so
genannten Asservatenkammer bei den Polizeibehörden verwahrt. Darunter
sollte man sich einen schlichten Raum vorstellen, der mit Regalen möbliert
ist, in denen die Asservate bis zu Herausgabe hinterlegt werden. Mit Aufklebern
oder Anhängern aus Pappe werden die Verwahrstücke gekennzeichnet
und in einem Verwahrbuch - das ist häufig eine schlichte Kladde -
registriert.
3. Wer ist für die Asservierung zuständig?
In jeder Polizeibehörde wird ein Verantwortlicher benannt, dem die
Aufsicht über die Asservate übertragen wird. Dies ist im Allgemeinen
ein Angestellter oder eine Angestellte ohne spezielle polizeiliche Ausbildung.
Er oder sie wird lediglich in die Materie durch "learning by doing"
eingeführt und zum "Leiter der Asservatenstelle" ernannt.
Gelegentlich werden auch Polizeibeamte des mittleren oder gehobenen Dienstes
mit dieser Aufgabe beauftragt.
4. Wie lange werden Asservate aufbewahrt, und was geschieht danach mit
ihnen?
Prinzipiell soll die Dauer der Verwahrung auf das unbedingt notwendige
Maß beschränkt werden. D. h., dass die Sachen, die aus strafprozessualen
Gründen in Verwahrung genommen worden sind, mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens
bei der Polizei mit der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft abgegeben
werden.
Im o. g. Einbruchsbeispiel würden die Schmuckstücke an den ursprünglichen Eigentümer zurückgehen; der Schraubendreher wird bis zum Abschluss des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft verwahrt und dann in der Regel vernichtet.
Im Falle der Sicherstellung der Spitzhacke würde der Gegenstand an die Eigentümer zurückgegeben, sobald die Gefahren für die Bediensteten der amerikanischen Botschaft nicht mehr bestehen. In der Praxis dürften die Demonstranten am Tag nach der Veranstaltung ihr Grabegerät bei der Polizei abholen.
Weiteres Hintergrundwissen zu (kriminal)polizeilichen Maßnahmen finden Sie im "Kriminalistischen Lehrbuch der Polizei", das im VdP-Verlag erschienen ist.