Ich bin freie Autorin, habe gerade ein Literaturstipendium und ein Manuskript mit Erzählungen an Verlage geschickt. Zwei große Verlage interessieren sich für die Texte, genauso wie für meinen ersten Roman, an dem ich gerade arbeite.
Ist es sinnvoll, noch an diesem Punkt (bzw. falls ein Verlag entscheidet, die Sachen rauszubringen), eine Agentur einzuschalten? Oder reicht es, den eventuellen Vertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen?
Erst einmal: Gratulation! Das hört sich ja nach einer guten Position an! Schön, auch einmal Positives aus der Branche berichtet zu bekommen!
Zu Ihrer Frage gibt es wahrscheinlich unterschiedliche Meinungen, eine "Regel" gibt es nicht. Ich würde mich nicht mehr an eine Agentur wenden, sondern einen Anwalt zur Prüfung einschalten, und zwar einen, der auf Urheberrechtsfragen spezialisiert ist. (Empfehlen kann ich Alexander Setzer-Rubruck, Berater des VS in Frankfurt.)
Die Verlage mögen es meiner Erfahrung nach gar nicht, wenn Sie eine Autorin entdeckt haben und sich eine Agentur dann erst hinterher einschaltet, das gibt oft ungute Stimmung - harmlos ausgedrückt. Dabei kommt es aber auch auf den Verlag an. Aber: Das Entscheidende bei Ihrem Fall wäre es tatsächlich "nur", einen guten, seriösen Vertrag zu bekommen, das kann auch ein Anwalt prüfen. Außerdem müssen Sie wahrscheinlich etwas aufpassen, wie Sie mit dem Interesse von zwei Verlagen "taktieren". Dabei wäre Ihnen eine Agentur schon nützlich, aber ich würde zu diesem Zeitpunkt als Agentur nicht mehr einsteigen.