Nach allem, was ich gelesen habe, erscheint mir die Zusammenarbeit mit
einer Literaturagentur am sinnvollsten. Nun ergeben sich für mich
diesbezüglich einige Fragen, für deren Beantwortung ich Ihnen überaus
dankbar wäre.
Wird ein Kontrakt zwischen Agentur und Autor geschlossen, und was
ist der Inhalt eines solchen Vertrages?
Welche Kosten entstehen dabei für mich als Autor?
Dürfte ich Ihnen ein Exposé und einige Seiten des Romanes zusenden?
Ja, es wird ein Vertrag zwischen Autor und Agentur geschlossen, in dem einfach die Zusammenarbeit geregelt wird und sich beide Parteien gegenseitig zu bestimmten Leistungen verpflichten. Da die Leistungen von Agenturen sehr unterschiedlich sein können, kann ich über die weiteren Inhalte leider keine pauschale Antwort geben. Was die Honorierung anbelangt, ist es üblich, dass Agenturen 15 % Provision der Autorenhonorare erhalten, also erst bei Erfolg (Zustandekommen eines Verlagsvertrags, der eine Honorierung vorsieht!), bezahlt werden. Daher ist es gar nicht so einfach, eine Agentur zu finden, da die Agentur für das Projekt ja dann erst einmal voll ins Riskio geht.
Da ich über diesen Weg keinerlei Projekte selbst annehmen möchte, einfach auch, um hier als Expertin unabhängig zu bleiben, bitte ich Sie, auf der Seite http://www.uschtrin.de nach einer für Sie geeigneten Agentur Ausschau zu halten. Informativ sind auch Autorenratgeber (ebenfalls von Sandra Uschtrin oder Sylvia Englert).