Guten Tag, ich habe eine Frage zur Rechtsvergabe an meinen Texten. Ich werde im Oktober meinen ersten Lyrikband in einem seriösen Kleinverlag veröffentlichen. Das heißt, mein Buch wurde ordentlich lektoriert, ich muss nicht zuzahlen, ich kann – muss aber nicht – eine bestimmte Menge an Büchern abnehmen. Den Vertrag werde ich in den nächsten Tagen unterzeichnen.
Ich bin noch unerfahren, was die Rechtsvergabe betrifft. Ist es normal, dass der Verlag die ausschließlichen Rechte an meinen Texten bekommt? Laut Normvertrag, den ich konsultiert habe, schon, dachte ich erst. Aber von Bekannten habe ich erfahren, dass viele Schriftsteller auch oft nur die einfachen Rechte vergeben. Mein Verleger sagte, ich müsse ihm die Rechte übertragen, solange das Buch bei ihm angeboten wird. Ich denke, er meint die ausschließlichen Rechte. Er ist aber einverstanden, dass Teile des Werkes bei Bedarf auch woanders veröffentlicht werden, solange das mit ihm abgesprochen wird oder sein Verlag in der Veröffentlichung erwähnt wird. Soll ich der Rechtsvergabe zustimmen, oder darauf bestehen, nur die einfachen Verwertungsrechte abzugeben?
Erst mal herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Verlagssuche. Was Sie von Ihrem Verlagsvertrag berichten, ist völlig in Ordnung. Aus juristischer Sicht bestehen keinerlei Bedenken dagegen, den Vertrag zu unterschreiben. Sie könnten vielleicht noch einen Paragraphen in den Vertrag einfügen, wonach nach Absprache einzelne Gedichte woanders veröffentlicht werden können. Da Sie mit dem Verleger aber bereits gesprochen haben und er zugestimmt hat, würde das vielleicht etwas zu formalistisch wirken. In ein paar Jahren haben Sie dann sowieso wieder neue Gedichte und wollen die neuen Texte veröffentlichen.
Alles Gute für Ihr Lyrikdebüt!