Ich schreibe Gedichte, habe aber noch nichts veröffentlicht. Nun wurde ich von einem Institut um die Abdruckerlaubnis für sechs Gedichte von mir im Rahmen einer Publikation gebeten. Als Honorar wurden mir einmalig 50 Euro pro Gedicht vorgeschlagen. Entspricht das dem, was allgemein üblich ist? Ich weiß, dass im Bereich der Musik Tantiemen gezahlt werden, wenn jemand sich z. B. eines Liedes von mir bedient. Gibt es diese Form der Gewinnbeteiligung auch im Rahmen der Literatur, oder sind einmalige Abgeltungen wie die oben beschriebene üblich?
Herzlichen Glückwunsch. Das klingt sehr gut. Oft werden von Zeitschriften und Anthologien überhaupt keine Honorare für den Abdruck von Gedichten bezahlt. Das Honorar, das Ihnen angeboten wurde, liegt also erheblich über dem, was üblich ist.
Falls Zeitschriften oder Anthologien überhaupt Honorare zahlen, sind es immer einmalige Zahlungen. Wenn Sie jedoch einen Gedichtband in einem Verlag veröffentlichen, erhalten Sie kein Pauschalhonorar, sondern üblicherweise ein Honorar auf der Grundlage der Zahl der verkauften Exemplare.
Den Tantiemen, die im Bereich der Musik von der GEMA an die Musikerinnen und Musiker gezahlt werden, entspricht im Bereich der Literatur die VG Wort. Informieren Sie sich auf der Website der VG Wort über deren Arbeit, schließen Sie mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag ab, und melden Sie die Veröffentlichungen Ihrer literarischen Arbeiten auf den vorgesehenen Meldebögen – und halten Sie dabei die Fristen ein. Alle Informationen dafür finden Sie auf der Website der VG Wort. Da das Institut um eine Abdruckerlaubnis für Ihre Gedichte gebeten hat, nehme ich an, dass es sich um ein einfaches Nutzungsrecht im Sinn des § 31 Asatz 2 Urheberrechtsgesetz handelt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Gedichte auch weiterhin anderen Zeitschriften anbieten können.