Ich schreibe Gedichte und möchte jetzt einige von meinen Gedichten in einem Band veröffentlichen. Wenn man sich mit einem Verlag in Verbindung setzt, soll man dann für sein Buch bezahlen, oder verdient man laut Buchvertrag sogar Geld?
Lyrik zu schreiben ist die denkbar uneffektivste Art, um seine Arbeitskraft geldbringend einzusetzen. Aus Sicht des Autors bzw. der Autorin haben die eigenen Gedichte zwar einen hohen ideellen Wert; Verlage müssen jedoch wirtschaftlich denken, um ihre Ausgaben tragen und um existieren zu können.
Verlage überlegen es sich deshalb genau, ob es sich lohnt, einen Vertrag über die Veröffentlichung eines Lyrikbandes abzuschließen. Eine Lyrikerin hat bessere Chancen auf einen Verlagsvertrag, wenn sie sich bereits durch Veröffentlichungen in Literaturzeitschriften und Anthologien einen Namen gemacht hat und vielleicht schon einen kleinen Literaturpreis gewonnen hat.
Wenn Ihnen ein Verlagsvertrag angeboten wird, sollten Sie ihn genau lesen und Punkt für Punkt mit dem Normvertrag vergleichen, der zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels ausgehandelt wurde. Den Normvertrag finden Sie zum Beispiel unter http://www.uschtrin.de/normvertrag.html. Vorgaben zum Honorar enthält der Normvertrag nicht. Der Verband deutscher Schriftsteller empfiehlt bei Hardcoverbüchern 10 Prozent, bei Taschenbüchern 6 Prozent vom Nettoverkaufspreis. Der Nettoverkaufspreis ist der Ladenverkaufspreis abzüglich der darin enthaltenen Mehrwertsteuer.
Ein Rechenbeispiel: Der XY-Verlag druckt einen Gedichtband mit 50 Gedichten von Ihnen in einer Auflage von 200. Ein Band kostet 15,00 Euro. Die Mehrwertsteuer für Bücher beträgt 7 Prozent. Der Nettoverkaufspreis Ihres Buches beträgt somit 15,00 Euro minus 1,05 Euro = 13,95 Euro. Angenommen, Sie erhalten laut Autorenvertrag ein Honorar von 10 Prozent des Nettoverkaufspreises, so wären das 1,40 Euro pro verkauftem und bezahltem Buch; bei einer Auflage von 200 Büchern maximal 280 Euro (Rezensionsexemplare sind honorarfrei). Nach diesem Beispiel erzielt der Autor also 280 Euro Gesamthonorar für viele hunderte von Arbeitsstunden, die erforderlich sind, um 50 publikationswürdige Gedichte zu schreiben.
Es gibt auch Verlage, die ihren AutorInnen Verträge mit Konditionen anbieten, die für AutorInnen ungünstiger sind als der Normvertrag. Wenn Ihnen ein solcher Vertrag angeboten wird, sollten Sie genau abwägen, ob der Vertrag für Sie tragbar ist. Es gibt Verlage, die den Druck eines Lyrikbandes in einer Auflage von vielleicht 300 Stück nur gegen Zahlung von mehreren tausend Euro übernehmen. Es gibt aber auch die Variante, die von der Autorin verlangt, eine bestimmte Zahl der eigenen Bücher zu einem ermäßigten Preis zu kaufen, zum Beispiel soll die Autorin bei einer Druckauflage von 300 Stück und einem Verkaufspreis von 15 Euro pro Buch 100 Bücher zu einem Preis von 10 Euro kaufen. Meist deckt der Verlag mit der Zahlung der Autorin seine gesamten Kosten ab. Für AutorInnen, die ihre Bücher auf selbst organisierten Lesungen zum vollen Preis weiterverkaufen können, kann sich dieses Modell rechnen. Ich persönlich würde mich jedoch an die Honorarempfehlungen des Verbandes deutscher Schriftsteller halten (10 Prozent bzw. 6 Prozent vom Nettoverkaufspreis als Honorar).
[Eine aktuell recherchierte Liste von Verlagen, die Lyrik veröffentlichen, und weitere Informationen zum Verlagsvertrag sowie zum Book on Demand als Alternative finden sich in der soeben erschienenen 2. Auflage von Martina Webers Buch: "Zwischen Handwerk und Inspiration. Lyrik schreiben und veröffentlichen", Uschtrin Verlag. die Red.]