Ich habe die erfreuliche Nachricht erhalten, dass mir für die Arbeit an meinem zweiten Lyrikband sechs Monate lang ein Literaturstipendium in Höhe von 1.200 Euro monatlich überwiesen wird. Ich bin über die Künstlersozialkasse sozialversichert. Nun wüsste ich gern, ob das Stipendium als Einnahme zählt und ob ich es versteuern muss. Wenn das Stipendium als Einnahme zählen würde, hätte dies eine deutliche Erhöhung meiner Sozialversicherungsbeiträge zur Folge. Und natürlich auch meiner Einkommenssteuer.
Die Frage, ob ein Stipendium als Einnahme bei der Künstlersozialkasse zählt, hängt davon ab, ob das Stipendium steuerpflichtig ist. Ist ein Stipendium steuerpflichtig, dann zählt es als Einnahme bei der Künstlersozialkasse, mit der Folge, dass Sie höhere Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen müssen. Im Gegenzug erhalten Sie übrigens aber auch ein bisschen mehr Rente.
Ist ein Stipendium dagegen nicht steuerpflichtig, so zählt es auch nicht als Einnahme und Sie müssen es nicht melden.
Welche Einnahmen steuerfrei sind, ist geregelt in § 3 Einkommenssteuergesetz (EStG). Nr. 44 betrifft die Steuerfreiheit von Stipendien, danach sind in der aktuellen Fassung vom 20.04.2009 steuerfrei:
"Stipendien, die unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist."
Fazit: Die Frage, ob ein Stipendium steuerpflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab: vom Geldgeber, von der Höhe des Stipendiums und davon, ob die Empfängerin des Stipendiums eine Gegenleistung erbringen muss. Bei einer Zuwendung von 1.200 Euro monatlich wird das Finanzamt sicherlich nicht daran zweifeln, dass die Summe den erforderlichen Lebensbedarf nicht überschreitet. Wenn es sich um öffentliche Gelder handelt und Sie zu nichts verpflichtet sind, ist das Geld steuerfrei. Meistens weiß der Stipendiumsgeber Bescheid, ob das von ihm vergebene Stipendium steuerpflichtig ist oder nicht. Fragen Sie nach.
Um bei der Steuererklärung nicht in den Verdacht eines Betruges zu geraten, empfehle ich, das Stipendium als steuerfreie Einnahme anzugeben und die Ausschreibung für das Stipendium beizufügen, damit ersichtlich wird, ob eine Gegenleistung verlangt wird oder nicht.