Ist es erlaubt Markennamen in einem Buch zu nennen? [...] Kann (darf) man zum Beispiel schreiben, dass man in einem Audi fährt oder bei McDonalds etwas erlebt? Oder dürfen Markennamen nicht genannt werden? Ich frage deshalb, weil einige Firmen sich vielleicht in ein falsches Licht gestellt sehen. Oder kann man das Ganze umgehen, wenn man es einen Roman nennt?
Generell darf man Marken nennen. Aber sobald eine Marke anders dargestellt und insbesondere bewertet wird, als es dem Markeninhaber gefällt, wird es heikel. Markenbildung ist ja ein teurer und aufwendiger Prozess, d. h., wenn eine Veröffentlichung diese Marke schädigt, dann ist das ein Vermögensschaden für den Markeninhaber. Das ist nur dann gesellschaftlich akzeptiert, wenn die Marke diese Abwertung durch Tatsachen selbst verschuldet hat (also in journalistischen Arbeiten) oder wenn die Marke so "allgegenwärtig" ist, dass sie fiktive Darstellungen "ertragen" muss. Beides sind allerdings Fälle, die gerne erst vor Gericht geklärt werden, und man sollte sich als Autor fragen, ob man unbedingt mit multinationalen Konzernen und ihren Rechtsabteilungen die Klingen kreuzen möchte. Zumal es z. B. einstweilige Verfügungen geben kann, die den Verkauf des Buches behindern oder verbieten, bis der Streit geklärt ist.
Ich würde also Markennamen möglichst vermeiden bzw. lediglich als beiläufige Dekoration nennen (aber möglichst nicht bewerten). Es hilft nämlich nicht, wenn man "Roman" darauf schreibt.