Mit unserer Band möchten wir Gedichte aus dem 18./19. Jahrhundert vertonen (z. B. F. Schiller, Lord Byron u. Ä.). Selbstverständlich vertonen wir nur Gedichte, deren Autor seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Da das Urheberrecht ja dann erlischt, waren wir bislang der Meinung, damit auf der rechtlich "sicheren Seite" zu sein. Nun fand ich aber in einem Forum folgende Angabe: "Im Übrigen genügt es nicht, dass ein Autor seit 70 Jahren tot ist. Das Copyright eines Verlags, der Rechte innehat, muss außerdem seit 90 Jahren erloschen sein."
Stimmt das? Wenn ja, was heißt das für unsere Gedichtvertonungen? Wie finden wir heraus, ob die Verlagsrechte erloschen sind?
Die 90-Jahre-Frist gibt es in Deutschland nicht. Die Quelle (Forum) ist nicht nur kaum belastbar, auch die Vermischung von deutschem Recht mit angloamerikanischem Copyright ergibt keinen Sinn.
Das Urheberrecht an einem Text erlischt 70 ganze (!) Kalenderjahre nach dem Tod des Autors. Wurde der Text übersetzt, erlischt das Urheberrecht an der Übersetzung 70 ganze Kalenderjahre nach dem Tod des Übersetzers. Gleiches gilt für das Layout und andere Nebenleistungen des Verlags. Wenn man aber einen deutschen Text vortragen will, spielen Übersetzung und Gestaltung keine Rolle.