Eine Übersetzung eines persischen Klassikers [...] enthält eine Zeile (sie wird auch als Überschrift für einen bestimmten Abschnitt verwendet), die mir so gut gefällt bzw. die so genau auf die Thematik meiner Buchidee deutet, dass ich sie gerne als Buchtitel verwenden würde.
[...] Geht so was? Darf ich diese Zeile bzw. dieses Zitat, das aus sechs Wörtern besteht, als Buchtitel verwenden? Das Copyright der Übersetzerin gilt ja noch, weniger gilt's beim Original (700 Jahre alt).
Grundsätzlich schützt das Urheberrecht auch Übersetzungen. Allerdings schützt das Urheberrecht in erster Linie nicht einzelne Sätze, denn sonst müsste man als Autor ja kontrollieren, ob jeder einzelne Satz, den man schreibt, so nicht schon einmal in irgendeinem anderen Buch vorgekommen ist. Andererseits können einzelne so markant sein – im Rechtsjargon: Werkscharakter haben –, dass sie doch geschützt sind.
Den konkreten Fall kann ich nicht prüfen, und ich darf es auch nicht, weil das individuelle Rechtsberatung wäre, die nur Anwälte leisten dürfen. Allerdings werden solche Fälle ja auch nicht von Anwälten entschieden, sondern von Richtern. Um alle Risiken zu vermeiden, würde ich mir einen eigenen Titel suchen – dann kann auch kein Rechtsstreit entstehen.
Sollte das Buch bei einem Verlag veröffentlicht werden, wird der im Regelfall bei der Auswahl des Titels mitreden. Vielleicht gibt der Verlag grünes Licht für die gewünschte Zeile – das hätte den Vorteil, dass dann auch jeder Rechtsstreit mit dem Verlag geführt wird.
Als Selbstverleger wäre ich eher vorsichtig.