In meinem Buch über [...] werde ich nicht darauf verzichten können, Liedtexte und Gedichte im Buch zu verwerten z. B. für Bewegungslieder oder Verklanglichungen. Wo finde ich Informationen, welche Texte lizenzfrei sind und welche Texte nicht? An wen oder welche Institutionen kann ich mich wenden?
Generell sind alle Liedtexte, Gedichte und andere Werke lizenzpflichtig, deren Urheber noch keine 70 Kalenderjahre tot ist. Aktuell sind also Werke von den Urhebern lizenzfrei, die 1944 oder früher gestorben sind.
Eine zentrale Instanz zum Nachschlagen, wer für was Lizenzen vergeben kann, gibt es in Deutschland nicht. Bei Bedarf müssen Sie bei dem jeweils letzten bekannten Verlag nachfragen. Oft kann der Verlag Lizenzen vergeben oder den Kontakt zum Autor (oder seinen Erben) vermitteln.
Beachten Sie aber, dass es nicht ganz einfach ist, rechtssicher Lizenzen zu erwerben, die Sie dann wiederum einem oder mehreren Verlagen zur Veröffentlichung in Ihrem Buch übertragen dürfen. Strenggenommen veröffentlichen nicht Sie ein Buch (es sei denn, Sie sind Selbstverleger), sondern ein Verlag veröffentlicht Ihr Buch. Also muss der Verlag die Lizenzen haben.