Ich habe in einem relativ bekannten Schulbuchverlag mit einem Co-Autor bereits drei Arbeitshefte veröffentlicht. Die Honorar-Abrechnung für das Jahr 2014 erfolgte fehlerhaft. Das heißt, ein Buch wurde schlichtweg vergessen. Das teilte ich dem Verlag umgehend mit. Die ohne Entschuldigung erfolgte neue Abrechnung enthielt nun zwar alle drei Bücher, jedoch für das zuletzt veröffentlichte nicht die vertraglich festgelegten 5 % Prozent Honorar, die Verrechnung heruntergeladener Dateien von der Verlagsseite etc. fehlte ganz. Wieder bat ich um eine korrekte Abrechnung. [...]
Mein Kontoauszug zeigt als Überweisungsbetrag weder den Betrag der ersten Falschabrechnung, noch den der zweiten, noch den der dann möglicherweisen korrekten Abrechnung. [...] Ich habe nun drei Honorar-Abrechnungen und eine Überweisung mit jeweils unterschiedlichen Beträgen. Ich bat vor nunmehr einer Woche, mir einen Nachweis der verkauften Bücher oder Dateien zuzusenden, da mir das der Verlag zuvor selbst angeboten hatte. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Wie kann, sollte ich verfahren? Ich kann dem Verlag doch absolut nicht mehr trauen. [...]
Das grundsätzliche Problem ist hier sicherlich das Vertrauen, dass durch diese Abrechnungswirren gelitten hat. Eigentlich können Autoren fast nie kontrollieren, ob eine Abrechnung wirklich stimmt. Die "Nachweise", die der Verlag vorlegt, erstellt der Verlag ja selbst – auch hier muss man vertrauen. Und ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer, der in manchen Verträgen erwähnt wird, ist so teuer, dass man schon sehr, sehr viel Honorar vermissen muss, damit sich das lohnt.
Die Lösung liegt also nicht in besseren "Beweisen" für die Richtigkeit der Abrechnung, sondern in einer Verbesserung der Beziehung, damit Sie dem Verlag wieder vertrauen können. Rufen Sie im Verlag an, sprechen Sie – vielleicht mit einem humorvollen Ton – an, wie man das Durcheinander gemeinsam auflösen könnte. Geben Sie Ihrem Ansprechpartner Gelegenheit, zusammen mit Ihnen die Auflösung des Durcheinanders zu erarbeiten.
Wenn eine der beiden Seiten, der Verlag oder Sie, hier nicht kooperativ ist, wird das Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten schwer leiden. Mit rechtlichem Druck werden Sie hier jedoch vermutlich wenig erreichen, doch das sollte besser ein Anwalt beurteilen.