1998 habe ich bei einem Verlag ein Buch veröffentlicht. Dieses Projekt habe ich, wie die anderen Autoren des Verlags, mitfinanziert mit einer beträchtlichen Summe. Abgesehen von der schlechten Vermarktung seitens des Verlags hat sich der Verlag zu einer Auflage von 1 600 Stück verpflichtet. Durch den Verkauf des Verlags an einen anderen Inhaber ist nun ans Tageslicht gekommen, dass bei den meisten dort veröffentlichten Büchern nicht mal die Hälfte der vereinbarten Auflage wirklich gedruckt wurde. Bei mir waren es gar nur ca. 200 Exemplare. An einem Nachdruck hat der Verlag kein Interesse.
Für uns als eher unerfahrene Autoren ist es sehr schwer, die ersten Schritte in diesem Fall zu gehen. Können Sie uns eventuell einige Tipps geben, wie sich die Rechtslage hier verhält?
Da ich kein Anwalt bin, darf ich keine Rechtsberatung geben. Dafür wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder einen Autorenverband.
Der neue Verlag ist Rechtsnachfolger des alten Verlags, d. h., wenn die vertraglich zugesicherte Auflage nicht gedruckt wurde, können Sie a) Nachdruck oder b) Rückzahlung verlangen. Da Ihnen der Nachdruck ohne Verkauf nichts nutzt, würde ich die Rückzahlung von einem Teil Ihrer Zuschüsse bevorzugen. Hier könnte man Folgendes rechnen: tatsäch- lich gedruckte Auflage (200) zu vereinbarte Auflage (1 600) sind 12,5% - also wurden 87,5% nicht erfüllt und somit könnten auch 87,5% Ihres Zuschusses zurückgefordert werden.
Leider wird dies zwangsläufig in einen Rechtsstreit münden. Lassen Sie sich entsprechend beraten! Wenn Sie die Zahlen belegen können, haben Sie gute Chancen.