Nachdem mein Roman in Luxemburg herausgekommen war und sehr gute Kritiken erhalten hatte, wollte ich ihn auch in Deutschland veröffentlichen. Über Selbstbeteiligungsverlage wusste ich damals überhaupt nichts. So kam es, dass ich aus Unkenntnis den Roman in neuer Aufmachung und mit neuem Titel bei einem Dienstleister-Verlag veröffentlicht habe.
Obwohl bis heute ein paar hundert Exemplare verkauft wurden, bin ich nicht zufrieden. Einmal, weil ich mir mit dieser Veröffentlichung einen schlechten Ruf eingehandelt habe, zum anderen aber auch, weil ich das Buch bisher in keinem einzigen Geschäft in Deutschland gesehen habe. Meine Frage an Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszusteigen?
Ohne den Vertrag zu kennen, kann ich dazu gar nichts sagen. Und wenn ich den Vertrag kennen würde, würde ich persönliche Rechtsberatung durchführen, was in Deutschland nur Rechtsanwälte und Vereine für Ihre Mitglieder tun dürfen. (Sollten Sie Mitglied eines Autorenverbands sein, lassen Sie sich dort beraten.)
Daher folgender Rat: Suchen Sie einen Passus über die Kündigung des Vertrages. Wenn dieser existiert, wissen Sie auch, wie gekündigt werden kann.
Andernfalls suchen Sie Regelungen zur Vertragslaufzeit. Die könnten zum Beispiel lauten: "... für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts ..." Das würde bedeuten, dass der Vertrag bis 70 Jahre nach Ihrem Tod läuft und (ohne Kündigungsklausel) nicht aufgelöst werden kann! Kontrollieren Sie in diesem Fall, welche Rechte für welches Gebiet und welche Sprache Sie an den Verlag vergeben haben - vielleicht können Sie das Manuskript ja über Umwege anderweitig verwenden.