auf meiner fanpage über elizabeth george wollte ich ihre romane kurz vorstellen und auch kleine leseproben präsentieren. frau george verwies mich auf ihren deutschen verleger und der mailte mir, das das recht zur veröffentlichung von leseproben auf privaten website aus vertragsrechtlichen gründen nicht gestattet ist.
kannst du mir sagen, warum das eigentlich so ist? durch diese leseproben
macht man doch werbung für die bücher und autoren!?
Leseproben berühren die Urheberrechte des Verfassers. Da er über die Nutzung des Textes entscheidet, kann er auch über Leseproben entscheiden. Eventuell hat er dieses Nutzungsrecht auch einem Verlag übertragen. Der Einwand, Leseproben würden doch lediglich Werbung für das Buch machen, mag berechtigt scheinen. Aber der Rechteinhaber darf sich auch aussuchen, ob und wie für seine Produkte Werbung gemacht wird.
Man darf auch nicht nach Gutdünken Anzeigen für BMW oder Twix schalten. Die Firmen würden unter Garantie Klage einreichen, weil es ihre Marketingstrategien durchkreuzt. Autoren und Verlage sind da vielleicht weniger pingelig, aber das Prinzip ist das gleiche.
Erlaubt sind dagegen Zitate, sofern sie nur geringen Umfang haben.