Unsere Expert*innen

Wenn ich reale Personen in einer Geschichte verwende - wie sehr muss ich sie verfremden?

1. [...] Ich möchte wissen, wieweit man reale Personen in einer fiktiven Geschichte verfremden muss bzw. wann sie Grund und Anlass haben, einen zu verklagen.

2. Wenn ich jemanden in einer Satire "der schielende Eberlock" nenne, und der in Wirklichkeit "Ellerbrock" heißt und auch tatsächlich schielt, dann könnte er mich verklagen, oder?

3. Spielt es außerdem eine Rolle, ob man die Person in der Geschichte positiv oder negativ darstellt? Wenn mich jemand verklagen würde, obwohl ich ihn in einer Geschichte positiv dargestellt habe - würde er vor Gericht Recht bekommen?

4. Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Urteile?

5. Wie weit muss man verfremden?

zu 1:
Im Grunde muss jeder Betroffene selbst entscheiden, aber als Anlass reicht bereits, dass sich jemand wiedererkannt hat. Jede Person (außer Stars) hat nämlich das Recht, nicht in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

zu 2:
Wenn er sich wiedererkannt hat, ja. zu 3:
Ja.

zu 4:
Es gibt haufenweise Urteile. Eine gute, etliche Seiten umfassende Einführung bietet das Buch "Medienrecht" von Udo Branahl, erschienen im Westdeutschen Verlag.

zu 5:
So weit, dass niemand wiedererkannt werden kann. Das gilt mitunter auch für Verstorbene, denn bei grob entstellter Darstellung können die Hinterbliebenen klagen. Ich würde daher immer zu fiktiven Figuren greifen ... das ist einfach sicherer.

beantwortet von:Bjørn Jagnow (5-07)

Über autorenforum.de

Kleines Logoautorenforum.de bietet seit mehr als fünfundzwanzig Jahren mit dem monatlichen Newsletter "The Tempest" und den umfangreichen Datenbanken Informationen rund ums Schreiben und Veröffentlichen. Außerdem stehen den Abonnenten zahlreiche Expert*innen mit Spezialwissen für Fragen zur Verfügung.