Ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Urheberrecht und hoffe, dass Sie mir helfen können: Ich habe bemerkt, dass sich die Inhalte mehrerer Romane von verschiedenen Autoren mitunter sehr ähneln. Was genau ist urheberrechtlich geschützt - der Inhalt einer Geschichte, oder nur die Namen und Charaktere? Angenommen, ich hätte gerade "Harry Potter und der Stein der Weisen" gelesen und möchte einen Roman über einen elfjährigen Waisenjungen schreiben, der an seinem Geburtstag in eine Zauberschule aufgenommen wird und dort gegen den bösen Zauberer kämpft, der seine Eltern ermordet hat. Wäre das erlaubt?
Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur Werke - also z. B. ausformulierte Texte. Der Übergang zwischen einer freien Idee und einer unerlaubten Werksnachahmung ist aber fließend. Eine Nacherzählung gilt beispielsweise als Bearbeitung und ist nur mit Genehmigung des Autors des Originals erlaubt.
Das genannte Beispiel wäre vermutlich erlaubt, wenn es ansonsten keine Parallelen zu Harry Potter aufweist. - Fraglich ist allerdings, wozu man das noch mal schreiben sollte. Leser werden bei Bedarf an Zauberschulengeschichten auf viele, viele Jahre zu J. K. Rowling greifen, und nur Hardcore-Fans dieser Form werden noch zusätzliche Geschichten gleichen Strickmusters in die Hand nehmen.