Fast alle Verlage, Zeitschriften und Wettbewerbe verlangen, eingesandte Manuskripte sollten "unveröffentlicht" sein. Einige (wie zum Beispiel die Storyolympiade) schreiben ausdrücklich, dies beträfe auch Veröffentlichungen im Internet. Nur gilt auch allgemein ein Text im Internet als "veröffentlicht"? Und wie ist das mit überarbeiteten Texten?
Nehmen wir einmal an (mein aktuelles Problem), ich habe eine Kurzgeschichte in ein Internetforum gestellt, dort mit den Lesern diskutiert, noch einmal überarbeitet und möchte sie nun einer Zeitschrift anbieten, die "unveröffentlichte Manuskripte" verlangt. Habe ich jetzt ein Problem oder nicht?
Oder noch extremer, ich lasse die überarbeitete Story übersetzen und biete sie einer englischsprachigen Zeitschrift an. Gilt sie nun als schon veröffentlicht oder unveröffentlicht?
Veröffentlichung heißt im Rechtsgebrauch, dass der Autor das Werk einer Mehrzahl von Personen zugänglich gemacht hat. Allerdings ist damit nicht gemeint, dass mehrere Personen das Manuskript innerhalb eines Verlags gelesen haben, sondern erst wenn das Werk "draußen" zu lesen ist. Ist der Personenkreis streng "limitiert", z. B. auf bestimmte Verlagsmitarbeiter oder ausgewählte Personen aus Ihrem Freundeskreist, ist dies keine Veröffentlichung.
Der Abdruck in einem Vereinsmagazin oder die Wiedergabe in einem Forum gilt als Veröffentlichung, denn es ist eine Mehrzahl von Personen beteiligt, und der Personenkreis ist nicht fest begrenzt, sondern hängt von den Anmeldungen bzw. dem individuellen Zugriff ab. Jeder könnte Mitglied werden oder das Forum besuchen - also ist das Werk veröffentlicht.
In der Verlagspraxis wird man das vermutlich sehr unterschiedlich handhaben. Kleinveröffentlichung von unter 100 Exemplaren (z. B. in einem Clubmagazin) werden bei Belletristik in der Regel ignoriert. Im wissenschaftlichen Bereich dagegen ist das definitiv eine Veröffentlichung, die sich störend für weitere Nutzungen auswirkt.