Vor kurzem erfuhr ich, dass eine meiner Geschichten in einer von einem BoD-Verlag herausgegebenen Anthologie veröffentlicht werden sollte. Der Verlag wollte von mir wissen, ob ich "mehrwertsteuerpflichtig" sei. Was bedeutet das genau (und gilt es für Österreich und Deutschland gleichermaßen)?
Die Regelungen zur Mehrwertsteuer sind wie alle Steuerregelungen vom Staat abhängig, in dem man das Geld verdient. Bei Autoren ist der Wohnsitz (nicht der Verlagssitz) entscheidend.
Grundsätzlich gilt aber für die meisten Staaten, dass nur mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine bestimmte Umsatzgrenze überschreitet (in Deutschland zur Zeit ca. 16.000 Euro). Wer nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, kann trotzdem Mehrwertsteuer abführen und einnehmen. Dadurch entsteht zwar ein etwas erhöhter Verwaltungsaufwand. Da man alle Ausgaben und Einnahmen für die Steuererklärung aber ohnehin auflisten muss, macht es keinen großen Unterschied, wenn man noch auf die Mehrwertsteuer achtet.
Vorteil: Man bekommt bei Einnahmen die Mehrwertsteuer sofort zusätzlich vom Verlag und die bei den Ausgaben gezahlte Mehrwertsteuer später vom Finanzamt zurück. Nur falls man gar keine Ausgaben hat, hat man von dem Verwaltungsaufwand keinen Vorteil.
In Deutschland wird auf Nutzungsrechte (z. B. bei Literatur) 7 % Mehrwertsteuer erhoben, d. h., zusätzlich zum Honorar (100 %) berechnet man noch 7 % für die Steuer und bekommt die Gesamtsumme vom Verlag.