Ich habe ein Buch geschrieben, welches bei einem kleinen Verlag verlegt werden sollte. [...] Nun sieht es aber so aus, dass der Verlag umgegangen ist und man als Autor nun in der Luft hängt. Die Dame des Verlages ist sehr unfreundlich und hüllt sich in Schweigen. Sie war nicht einmal fähig, mir mitzuteilen, wie der weitere Verlauf ist, statt dessen erhalte ich (vorausgesetzt, sie meldet sich mal auf meine Anfrage) böse E-Mails. Auch habe ich herausgefunden, dass viele Dinge nicht der Wahrheit entsprechen, die sie mir mitgeteilt hatte. Auch hat die Dame des Verlages sich nicht an den Vertrag gehalten, wo ich auch schon einige Vertragsbrüche festgestellt habe. [...] Man möchte mir auch nicht die Druckerei nennen, in der mein Buch gedruckt werden soll. [...]
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, und Ärger möchte ich auch keinen. Können Sie mir sagen, wie weiter verfahren wird, wenn ein Verlag nicht mehr besteht? Was geschieht mit meinem Buch? Was geschieht mit meinem Vertrag? Wie bekomme ich Informationen über den aktuellen Stand dieses Verlages?
Das ist sicher alles sehr frustrierend. Wenn ein Geschäftspartner seine Tätigkeit aufgibt, muss er trotzdem alle Vertragspflichten einhalten oder Konkurs anmelden. Aber ... wenn er es nicht macht, kommen Sie kaum ohne Anwalt aus, denn Recht haben und Recht durchsetzen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ich darf jedenfalls aus gesetzlichen Vorgaben keine rechtliche Einzelfallberatung machen, deswegen bleibt meine Antwort etwas vage oder "abgehoben".
Generell haben Sie keinen Anspruch, sich am Verlag vorbei an die Druckerei zu wenden. "Ihr" Buch ist es nicht. Es ist "Ihr" Werk das Buch gehört dem Verlag.
Wenn Sie keinen "Ärger" wollen, ist es schwer, denn ein wenig Ärger müssen Sie schon machen. Zumindest wenn Sie den Vertrag kündigen und die Rechte am Werk zurückholen wollen. (Genaueres dazu unter www.mediafon.net. Dort gibt es auch eine recht kostengünstige rechtliche Telefonberatung.) Wenn Sie die Rechte für die Nutzung des Werks zurückgeholt haben, dann bekommen Sie noch immer nicht die Bücher. Der Verlag darf die Bücher aber auch nicht mehr verkaufen, sondern muss sie vernichten lassen (Makulatur).
Bevor Sie die Rechte zurückrufen können, müssen Sie dem Verlag sagen, was er falsch macht, und ihm Fristen setzen, das zu ändern. Listen Sie auf, dass er Bestellungen nicht ausführt, Abrechnungen nicht erstellt etc. Aber achten Sie darauf, dass der Verlag dazu auch wirklich verpflichtet ist (im Vertrag suchen). Nur weil Sie es gerne hätten oder es nützlich wäre, ist es nicht verpflichtend.
Gerade bei Verlagen, die von einzelnen Personen geführt werden, ist das Risiko leider groß, dass etwas schief läuft.