Ich stehe kurz vor der Veröffentlichung eines Romans, der eine wahre Wirtschafts-, Lebens- und Sozialgeschichte mit namhaften Persönlichkeiten beschreibt. Alle Personen, Orte und Namen wurden zwar einerseits verändert, doch ist es mir wichtig, dass der / die Leser mutmassen können, um wen es sich handeln könnte. Ganz wichtig ist mir deshalb, dass dieser Roman nicht als „frei erfunden“, sondern als wahre Insiderstory gesehen wird.
Jetzt legt mir mein Verlag aber nahe, den Romaninhalt als „frei erfunden“ zu deklarieren – was meiner Intention, einen Skandal öffentlich zu machen, widerspricht.
Im Folgenden beziehe ich mich auf deutsches Recht – ich kann nichts zur Rechtslage in der Schweiz sagen, obwohl ich große Parallelen vermute.
Jede Person hat das Recht, das man sie nicht in das Licht der Öffentlichkeit zerrt. Dieses Recht kann in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden, z. B. wenn Journalisten etwas aufdecken, dass von öffentlicher Bedeutung ist, oder wenn die Person ohnehin stark am öffentlichen Leben teilnimmt. Im Regelfall braucht man allerdings eine Erlaubnis von der Person, die man öffentlich darstellen will – selbst wenn man nur Tatsachen kundtut.
Nun stellt sich die Frage, ob es sich bei Ihrem Werk um eine journalistische Arbeit von öffentlicher Relevanz oder eine belletristische Aufarbeitung eines aktuellen Themas handelt.
Im ersten Fall würde ich dringend eine Rechtsberatung über einen Journalistenverband empfehlen und einen Verlagswechsel, falls der aktuelle Verlag nicht mitmacht. Zu seinem Glück zwingen kann man einen Verlag in der Regel nicht.
Im zweiten Fall würde ich nicht nur jeden Namen ändern, sondern auch sonst jedes Detail, mit dem man eine konkrete Person identifizieren bzw. herleiten könnte. Damit entschwindet zwar der Anspruch der Berichterstattung, allerdings vermeidet man auch alle juristischen Fallstricke des Persönlichkeitsrechts.