Ich habe in einem Roman (600 Seiten) einen besonders tollen Satz gefunden. Diesen würde ich gerne in meinem eigenen Roman verwenden. Darf ich das, oder verstößt dieser eine Satz bereits gegen das Urheberrecht?
Verlagswesen
(derzeit unbesetzt)
Anmerkung: Die Antworten hier stammen von Bjørn Jagnow, der bis 2015 als Experte eure Fragen beantwortet hat. Wir haben das entsprechend kenntlich gemacht.
Nach langer Suche zeigt ein Verlag Interesse an meinem Jugendsachbuch. Der Verlag teilte mir nun mit, dass ich für alle verwendeten Zitate und zitierten Stellen eine Abdruckgenehmigung von dem Inhaber der Rechte bräuchte, sofern die Autoren noch nicht länger als 75 Jahre tot seien. [...] Von einem ehemaligen Klassenkamerad, der als freier Journalist arbeitet, habe ich erfahren, dass nach dem UrhG § 51 das Zitieren in einem durch den Zweck gebotenen Umfang erlaubt sei. Bei meiner Recherche im Internet habe ich ferner herausgefunden, dass für die Zitate ein Änderungsverbot gemäß § 62 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG besteht.
1) In den Büchern / Zeitschriften, aus denen ich zitiere, steht immer im Impressum: "Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig." - Müsste es hier nicht korrekterweise lauten: "Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des UrhG", oder brauche ich wirklich immer die Zustimmung der Verlage?
2) In manchen Zeitschriften sind kleine Zitatsammlungen abgedruckt. Wenn ich davon eins verwende, ist das dann noch im durch den Zweck gebotenen Umfang? Ich zitiere in dem Fall ja nicht aus einem Artikel, sondern verwende das ganze (meist ziemlich kurze) Zitat.
3) Als ich vor einigen Jahren als Jugendlicher begann, meine Gedanken auf "Schmierzetteln" zu sammeln, war ich leider noch nicht besonders professionell und habe mir bei einigen schönen Zitaten zwar den Verfasser notiert, nicht aber die Quellenangabe. Aus meinem Gedächtnis heraus könnte ich vielleicht noch die Zeitschrift erraten und das Erscheinungsjahr mit "ca." angeben, aber leider nicht genauer. Ist das für § 63 UrhG "Pflicht zur Quellenangabe" ausreichend? Darf man ferner in Einzelfällen auch nur den Verfasser nennen und dazuschreiben "Quelle leider unbekannt"?
4) Manchmal möchte man ja nur die Gedanken, die schon jemand anders hatte, aufgreifen und mit eigenen Worten etwas dazu schreiben oder nur einen Begriff von jemand anderem verwenden. Im Rahmen meiner Diplomarbeit hatte ich dann immer "vgl. XY" mit entsprechender Quellenangabe geschrieben. Ist dies in Bezug auf das Änderungsverbot nach § 62 UrhG in einem Buch, das ja öffentlich erscheint und mit dem man theoretisch Geld verdienen kann (ist nicht meine Intention, sondern nur ein Hobby, aber der Verlag tut es und ich habe keine Lust, für mein Hobby verklagt zu werden), überhaupt erlaubt?
Ich schreibe ein autobiographisches Buch. Darin möchte ich teilweise eins zu eins einige der über 100 E-Mails verwenden, die mir mal der "Traummann" geschickt hat. Ich habe den Namen und den Wohnort geändert. Der Beruf muss wegen der Geschichte bleiben. Wie ist die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet, ihn um Erlaubnis zu fragen?
Vor kurzem erfuhr ich, dass eine meiner Geschichten in einer von einem BoD-Verlag herausgegebenen Anthologie veröffentlicht werden sollte. Der Verlag wollte von mir wissen, ob ich "mehrwertsteuerpflichtig" sei. Was bedeutet das genau (und gilt es für Österreich und Deutschland gleichermaßen)?
Ich plane, in einem Phantastik-Roman als besonderen "Gag" eine bekannte fiktive Figur aus einem Hollywood-Film auftauchen zu lassen. Sie soll natürlich nicht die Hauptrolle spielen, sondern nur eine Nebenrolle, die aber auch nicht ganz unwichtig ist. Bestehen dagegen Copyright-Bedenken?