Als Hobbyschreiberin bin ich kurz vor der Fertigstellung der Biographie meiner Mutter. Ich plane eine Drucklegung über Books on Demand. Es würde mich interessieren, ob es "Kollegen" gibt, die damit bereits Erfahrung haben. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob ich die Namen unverändert nennen kann. Meine Mutter lebt nicht mehr, es leben noch mein Bruder und meine Schwester. Das Geschriebene enthält nur Fakten und ist nicht angetan, irgendjemanden zu verunglimpfen.
Verlagswesen
(derzeit unbesetzt)
Anmerkung: Die Antworten hier stammen von Bjørn Jagnow, der bis 2015 als Experte eure Fragen beantwortet hat. Wir haben das entsprechend kenntlich gemacht.
Nachdem mein Roman in Luxemburg herausgekommen war und sehr gute Kritiken erhalten hatte, wollte ich ihn auch in Deutschland veröffentlichen. Über Selbstbeteiligungsverlage wusste ich damals überhaupt nichts. So kam es, dass ich aus Unkenntnis den Roman in neuer Aufmachung und mit neuem Titel bei einem Dienstleister-Verlag veröffentlicht habe.
Obwohl bis heute ein paar hundert Exemplare verkauft wurden, bin ich nicht zufrieden. Einmal, weil ich mir mit dieser Veröffentlichung einen schlechten Ruf eingehandelt habe, zum anderen aber auch, weil ich das Buch bisher in keinem einzigen Geschäft in Deutschland gesehen habe. Meine Frage an Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszusteigen?
Ich bin als junge Autorin mit einem ersten Buch jetzt bei einem kleinen
Verlag gelandet. Der Vertrag (Normvertrag mit geringem
Herstellkostenzuschuss) ist unterschrieben, die erste Korrekturvorlage habe ich bereits
vor einigen Wochen erhalten. Diese Vorlage hatte zum einen einige
Satzfehler, zum anderen wurden einzelne Wörter in Abbildungen meines
Originalskriptes falsch übernommen. Ich habe zu meiner Absicherung damals
sofort eine Rechtsanwältin eingeschaltet, die den Verlag auf die Fehler
hingewiesen hat. Ich habe die Vorlage korrigiert, weitere Änderungen
(ca. 150) in Abweichung zu meinem Originalskript eingebaut und das Ganze
an den Verlag zurückgesandt. Jetzt habe ich das Skript wieder erhalten -
mit einer Rechnung über die Satzkosten für meine nachträglichen
Änderungen und einer weiteren Handvoll kleiner Fehler.
1. Muss ich diese Rechnung bezahlen?
2. Kann der Verlag den Vertrag kündigen mit Hinweis darauf, dass eine
Zusammenarbeit mit mir nicht möglich ist? Wer trägt dann die Satzkosten,
wenn der Vertrag kündigt?
Ich habe nun seit über einem Jahr an einer Erzählung mit sprachphilosophischen Hintergrund geschrieben. Sie ist sehr dicht, und hat insgesamt 90 000 Anschläge (mit Leerzeichen) bzw. etwa 75 000 (ohne Leerzeichen). Meiner Schätzung nach ergibt das bei größerem Druck etwa 60 Buchseiten. Wie stehen meine Chancen bei Verlagen auf eine eigenständige Publikation des Werkes? Ist die Kürze ein Nachteil? Der Verlag hat immerhin weniger Risiko, weil weniger Kosten.
auf meiner fanpage über elizabeth george wollte ich ihre romane kurz vorstellen und auch kleine leseproben präsentieren. frau george verwies mich auf ihren deutschen verleger und der mailte mir, das das recht zur veröffentlichung von leseproben auf privaten website aus vertragsrechtlichen gründen nicht gestattet ist.
kannst du mir sagen, warum das eigentlich so ist? durch diese leseproben
macht man doch werbung für die bücher und autoren!?
1. [...] Ich möchte wissen, wieweit man reale Personen in einer fiktiven Geschichte verfremden muss bzw. wann sie Grund und Anlass haben, einen zu verklagen.
2. Wenn ich jemanden in einer Satire "der schielende Eberlock" nenne, und der in Wirklichkeit "Ellerbrock" heißt und auch tatsächlich schielt, dann könnte er mich verklagen, oder?
3. Spielt es außerdem eine Rolle, ob man die Person in der Geschichte positiv oder negativ darstellt? Wenn mich jemand verklagen würde, obwohl ich ihn in einer Geschichte positiv dargestellt habe - würde er vor Gericht Recht bekommen?
4. Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Urteile?
5. Wie weit muss man verfremden?
Ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Urheberrecht und hoffe, dass Sie mir helfen können: Ich habe bemerkt, dass sich die Inhalte mehrerer Romane von verschiedenen Autoren mitunter sehr ähneln. Was genau ist urheberrechtlich geschützt - der Inhalt einer Geschichte, oder nur die Namen und Charaktere? Angenommen, ich hätte gerade "Harry Potter und der Stein der Weisen" gelesen und möchte einen Roman über einen elfjährigen Waisenjungen schreiben, der an seinem Geburtstag in eine Zauberschule aufgenommen wird und dort gegen den bösen Zauberer kämpft, der seine Eltern ermordet hat. Wäre das erlaubt?
Ich habe derzeit ein Problem mit einem Verlag [...]. Ein Text von mir wurde nach mehreren Überarbeitungen angenommen. Der Text ist schon beim Layouter eingereicht, und die Veröffentlichung der gesamten Zeitschrift ist für September festgesetzt. Jetzt aber habe ich mir, nur zur Kontrolle, noch einmal die fertige Version meines Textes zuschicken lassen, nachdem es hieß, dass nur noch Kleinigkeiten verändert worden sind.
Die Version, die ich jetzt geschickt bekommen habe und die für die Veröffentlichung vorgesehen ist, hat aber mit meinem Text nicht mehr viel zu tun. Der Lektor hat aus verschiedenen Versionen meiner Überarbeitung die Geschichte "neu" zusammengesetzt, den Satzbau fast überall umgestellt und sogar teilweise seine eigenen Phantasien in den Text hereingeschrieben.
Ich war total enttäuscht über diese Entwicklung und möchte mit allen Mitteln verhindern, dass dieser "fremde" Text gedruckt wird. Ich weiß aber nicht, was ich tun kann. Zwei Mails an den Lektor, der meine Geschichte "umgeschrieben" hat, blieben bislang unbeantwortet.
Können Sie mir weiterhelfen, für den Fall, dass der Lektor
nicht einlenkt und meine Geschichte in seiner Version veröffentlichen
will? Ich weiß nicht, wie ich mich gegen ein solches selbstgerechtes
Vorgehen wehren kann.
Fast alle Verlage, Zeitschriften und Wettbewerbe verlangen, eingesandte Manuskripte sollten "unveröffentlicht" sein. Einige (wie zum Beispiel die Storyolympiade) schreiben ausdrücklich, dies beträfe auch Veröffentlichungen im Internet. Nur gilt auch allgemein ein Text im Internet als "veröffentlicht"? Und wie ist das mit überarbeiteten Texten?
Wenn ich beabsichtige, eine Biographie über einen Künstler zu schreiben, benötige ich dann dessen Einwilligung dafür? Dürfen Fotos, die von mir selbst oder von anderen, deren Einwilligung ich habe, gemacht wurden, ohne weiteres in einer solchen Biographie veröffentlicht werden, oder benötigt dies der Zustimmung des Künstlers?